Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Oberdörster Handels GmbH, Zeithstr. 318, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
(nachfolgend „LandTank" genannt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Oberdörster Handels GmbH und ihren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LandTank stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Kaufvertrag über Kraftstoffe kommt durch den Tankvorgang an unserer Tankstelle zustande. Die am Preismast bzw. an der Zapfsäule ausgewiesenen Preise stellen ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Entnahme des Kraftstoffs zustande.
(2) Bei Firmenkunden kommt ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftstoffen durch die beiderseitige Unterzeichnung einer Firmenkundenvereinbarung oder durch die Freischaltung des Firmenkontos zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Tankvorgangs an der Tankstelle ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Privatkunden sind zur sofortigen Bezahlung am Kassensystem verpflichtet. Akzeptierte Zahlungsmittel: EC-Karte (girocard), Kreditkarte (Visa, Mastercard), DKV, UTA (folgt), LandTank Tankkarte.
(3) Firmenkunden erhalten die im jeweiligen Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen und Rabatte. Die Abrechnung erfolgt gemäß der im Rahmenvertrag festgelegten Modalitäten, in der Regel per monatlicher Sammelrechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist LandTank berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Tankkarten
(1) LandTank Tankkarten bleiben Eigentum der Oberdörster Handels GmbH und sind nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Tankkarten sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die PIN darf nicht auf der Karte notiert oder gemeinsam mit der Karte aufbewahrt werden.
(3) Der Verlust, Diebstahl oder Missbrauch einer Tankkarte ist LandTank unverzüglich mitzuteilen. Die Sperrung der Karte erfolgt nach Eingang der Meldung. Bis zur Sperrung haftet der Kunde für alle mit der Karte durchgeführten Transaktionen, sofern er den Verlust schuldhaft nicht unverzüglich gemeldet hat.
(4) LandTank ist berechtigt, Tankkarten aus wichtigem Grund zu sperren, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Kündigung des Rahmenvertrags.
§ 5 Firmenkunden-Portal und App
(1) LandTank stellt registrierten Firmenkunden ein webbasiertes Kundenportal sowie eine mobile Applikation (LandTank App) zur Verwaltung ihres Firmenkontos zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugang zu seinem Konto erhalten.
(3) LandTank behält sich das Recht vor, das Portal und die App vorübergehend für Wartungsarbeiten oder Updates einzuschränken. LandTank wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
§ 6 Haftung
(1) LandTank haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von LandTank, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) LandTank haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LandTank, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LandTank nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme einer Garantie.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die gelieferten Kraftstoffe entsprechen den jeweils gültigen DIN-Normen. Die Einhaltung der DIN-Normen wird durch regelmäßige Qualitätskontrollen sichergestellt.
(2) Reklamationen bezüglich der Kraftstoffqualität sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Tankvorgang, schriftlich oder per E-Mail an LandTank zu richten. Der Kunde hat nach Möglichkeit eine Probe des beanstandeten Kraftstoffs aufzubewahren.
§ 8 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Siegburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Stand: Mai 2026